| Arbeitszeit |
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Unter Arbeitszeit versteht man die Zeit, die du jeden Tag in deinem Betrieb verbringst. Pausen zählen jedoch nicht zur Arbeitszeit. Die Zeiten, die du in der Berufsschule verbringst, können dir auf die Arbeitszeit angerechnet werden (Anrechnung der Berufsschulzeit). Deine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit ist in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Für Minderjährige und Volljährige gibt es hier unterschiedliche Regelungen.
Tägliche/ Wöchentliche ArbeitszeitMinderjährige: Für Minderjährige gilt das Jugendarbeit-Schutzgesetz (JArbSchG). Demnach dürfen Jugendliche täglich nicht mehr als acht Stunden und pro Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Wenn an einigen Tagen in der Woche die Arbeitszeit weniger als acht Stunden beträgt, kann an anderen Tagen die tägliche Arbeitszeit auf achteinhalb Stunden heraufgesetzt werden. Längere tägliche Arbeitszeiten sind für Minderjährige nicht erlaubt (§8 JArbSchG). Volljährige:
Für Volljährige Azubis gelten unterschiedliche Gesetze. Laut §3 Arbeitszeitgesetz liegt die tägliche Höchstarbeitszeit bei acht Stunden. Sie kann zeitweise auf maximal zehn Stunden erhöht werden. Jedoch darf die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen bzw. 6 Monate 8 Std./ Tag nicht übersteigen. Es kann aber Ausnahmen geben, die der §7 Arbeitszeitgesetz regelt. Volljährige Azubis können an sechs Tagen die Woche arbeiten. Demnach beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden oder auch zeitweise 60 Stunden. Samstag/ Sonntag/ gesetzliche Feiertage:Minderjährige: Grundsätzlich gilt für Minderjährige die 5- Tage- Woche. Das heißt, Samstag und Sonntag sind für dich arbeitsfrei sowie die gesetzlichen Feiertage (§§ 16, 17, 18 JArbSchG): Auch hier gibt es für verschiedene Berufszweige wieder Ausnahmen (§16 Jugendarbeitschutzgesetz). Hier gelten dann folgende Regelungen: musst du an einem Samstag oder Sonntag arbeiten, dann muss dir dein Arbeitgeber an einem anderen berufsschulfreien Tag in der nächsten Woche frei geben. Musst du an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, arbeiten, so muss dir dein Betrieb innerhalb von zwei Wochen einen anderen berufsschulfreien Tag frei geben. Am 25.12., 01.01., am ersten Osterfeiertag und am 01.05. dürfen Minderjährige ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden. Volljährige:
Für volljährige Azubis gilt der Samstag als normaler Werktag. In bestimmten Berufen dürfen Volljährige auch an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen beschäftigt werden, soweit die Arbeit nicht an anderen Tagen vorgenommen werden können (§§ 9, 10 Arbeitszeitgesetz). Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen jedoch arbeitsfrei sein. Musst du an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag arbeiten, so steht dir dafür ein Ersatzruhetag zu. Bei Sonntagsarbeit muss dir innerhalb von zwei Wochen ein freier Tag gewährt werden, der möglichst an einen anderen freien Tag angehängt werden soll. Hast du an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet, der auf einen Werktag fällt, so musst du innerhalb von acht Wochen einen freien Tag bekommen, der ebenfalls möglichst an einen anderen freien Tag angehängt werden soll (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Pausen:Minderjährige: Deine Arbeitszeit muss durch im Voraus feststehende Pausen von mindestens 15 Minuten unterbrochen werden. Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden hast du Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause, bei höheren Arbeitszeiten muss die Pause mindestens eine Stunde betragen. Diese Pausen müssen dir frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende deiner Arbeitszeit gewährt werden (§11 JArbSchG). Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr darfst du nicht arbeiten. Für bestimmte Berufe gibt es jedoch ausnahmen z.B. im Gaststättengewerbe oder in Bäckereien oder auch in Schichtbetrieben (§14 JArbSchG). Volljährige:
Deine Arbeitszeit muss durch im Voraus fest stehende Pausen unterbrochen werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu. Arbeitest du länger als neun Stunden, so hast du Anspruch auf 45 Minuten Pause. Die Pausenzeiten können geteilt werden, aber eine Pause sollte mindestens 15 Minuten lang sein. Du darfst aber nicht länger als sechs Stunden ohne Pause arbeiten (§4 Arbeitszeitgesetz). Zwischen dem Ende der Tagesarbeitszeit und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen elf Stunden der ununterbrochenen Ruhezeit sein (§5 Arbeitszeitgesetz). Einige Berufe (z.B. in der Gastronomie, im Hotelgewerbe und im Pflegebereich) haben hier Ausnahmeregelungen. |
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